„Ich freue mich, dass wir können die erarbeiteten Spielräume nun nutzen können, um insbesondere Familien - um mehr als 5 Mrd. Euro zu entlasten.“
Mit dem Gesetz stellen wir die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sicher. Der Grundfreibetrag wird für das laufende Jahr von 8.354 € auf 8.472 € und 2016 auf 8.652 € angehoben. Der Kinderfreibetrag wird 2015 von 4.368 € auf 4.512 € und für 2016 auf 4.608 € erhöht. Auch das monatlich gezahlte Kindergeld erhöhen wir rückwirkend ab Januar um 4 € und ab 2016 um weitere 2 € je Kind.
Dies mag im ersten Moment nicht viel erscheinen, doch in der Summe investiert der Bund über hier 5 Mrd. Euro.
Wir heben ebenfalls im kommenden Jahr den Kinderzuschlag für Geringverdiener um 20 € auf 160 € an. Erstmals seit 2004 steigt auch rückwirkend ab 01.01.2015 der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 € auf dann 1.908 €. Neu ist, dass sich der Gesamtbetrag künftig nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder richtet: Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um je 240 €.
Nicht zuletzt setzen wir ein wichtiges Versprechen der Union um und reduzieren ab dem kommenden Jahr die sog. Kalte Progression, womit das Gesetz zu einer milliardenschweren Entlastung für die Leistungsträger in unserem Land, Arbeitnehmer und Familien, wird.